Geschäftsbedingungen (AGB)

Vorbemerkung

  1. Verträge auf elektronischem Weg werden nur mit Geschäftskunden bzw. diesen gleichgestellten Organisationen geschlossen. Mit Verbrauchern gelten ausschließlich schriftlich belegte Vereinbarungen.
  2. Der Auftraggeber belegt mit der Buchung von Werbeflächen an öffentlichen Verkehrsmitteln einmalig vorhandene Medien an einem bei Vertragsabschluß vom Auftragnehmer an den Verkehrsbetrieb vorzugebenden Fahrzeug. Danach sind diese gebuchten Werbeflächen für keinen anderen Interessenten verfügbar. Auch für den Verkehrsbetrieb sind die betroffenen Fahrzeuge danach nicht mehr beliebig verfügbar.
  3. Zugrundegelegt werden jedem Vertrag in dieser Reihenfolge:

    Besondere Geschäftsbedingungen für elektronischen Geschäftsverkehr
    der jk-Aussenwerbung GmbH

    Geschäftsbedingungen für Verkehrsmittelwerbung mit Servicepreisen
    der jk-Aussenwerbung GmbH

    in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

Besondere Geschäftsbedingungen für elektronischen Geschäftsverkehr

  1. Vertragssprache ist deutsch.
  2. Der Auftragnehmer stellt sein Angebot elektronisch zur Verfügung. Erkennt er nachträglich einen Fehler bei den Angaben zur Dienstleistung, zu einem Preis oder zu einer Verfügbarkeit, wird der Auftraggeber umgehend informiert. Dieser kann dann von der Bestellung zurücktreten. Ebenso falls der Auftragnehmer feststellt, daß das Medium nicht mehr verfügbar ist. Schadenersatz steht keiner Seite zu.
  3. Technische Schritte, die zum Vertragsabschluß führen: Der Auftraggeber bestellt verbindlich aus dem Internet-Angebot, indem er
    1. das Einsatzgebiet und danach die speziellen Werbeflächen auswählt / konfiguriert
    2. über Anzahl und Laufzeit den Servicepreis ermittelt
    3. die Werbeflächen in den Warenkorb legt
    4. den Warenkorb auf Richtigkeit prüft und ggfs. korrigiert
    5. seine Bestellung mit seinen Kundendaten vervollständigt
    6. die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen bestätigt
    7. seine Bestellung verbindlich abschließt, sobald er auf den Button „Bestellung absenden“ klickt.
  4. Ein Widerrufsrecht besteht nicht aufgrund der mit den Tarifgebieten und Werbeflächen eindeutig nach persönlichen Bedürfnissen festgelegten Buchungsoptionen des Auftraggebers sowie hinsichtlich Absatz 2 der Vorbemerkung.
  5. Der Auftraggeber hat nach der Aktion „Bestellung absenden“ keine Rückgriffs- oder Änderungsmöglichkeit auf diese Daten. Adressänderungen sind danach schriftlich vorzunehmen.
  6. Der Auftraggeber gibt ein verbindliches Angebot ab, wenn er den Onlinebestellprozeß unter der Eingabe der dort verlangten Angaben durchlaufen hat und im letzten Bestellschritt den Button „Bestellung absenden“ anklickt. Durch diese Bestellung und deren Entgegennahme entsteht zunächst ein schwebend wirksames Vertragsverhältnis.
  7. Der Auftragnehmer bestätigt den Zugang der Bestellung unverzüglich elektronisch. Eine Vertragsannahme ist mit dem Bestätigungsschreiben noch nicht gegeben. Wird der Zugang nicht auf gleichem Weg bestätigt, ist von einem Datenverlust auszugehen.
  8. Der Vertrag kommt schließlich durch die Übermittlung einer schriftlichen Annahmeerklärung zustande.
  9. Der erstellte Warenkorb sowie die Adressdaten werden im Host gespeichert und für den internen Betriebsablauf weiterverwendet. Eine Weitergabe oder sonstige Verwertung findet nicht statt.
  10. Sämtlichen üblichen Pflichten einer ordnungsgemäßen kaufmännischen und fachkundigen Geschäftsabwicklung wird unter größter Sorgfalt nachgegangen.
  11. Verliert ein Abschnitt seine Rechtskraft, so ist er durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die sowohl dem Auftraggeber wie auch dem Auftragnehmer zumutbar ist und dem Sinn des Vertrages möglichst nahe kommt. Aus solchen Gründen wird der sonstige Vertragstext nicht ungültig.

Geschäftsbedingungen für Verkehrsmittelwerbung mit Servicepreisen

  1. Aufträge werden nur für namentlich bezeichnete Auftraggeber angenommen.
  2. Die Verantwortung für Form und Inhalt der Werbung trägt der Auftraggeber. Der Auftragnehmer kann Werbung zurückweisen, sofern ein Verstoß gegen die guten Sitten oder gegen allgemeine Vorschriften vorliegt, oder falls die Durchführung für einen der Beteiligten unzumutbar ist.
  3. Wettbewerbsausschluß ist nicht zulässig. Konkurrenzprodukte und -firmen werden nicht unmittelbar nebeneinander angebracht.
  4. Druckreife Dateien sind termingerecht (spätestens 14 Werktage vor Vertragsbeginn) und kostenfrei an die Anschrift des Auftragnehmers zu liefern.
  5. Die Rücklieferung von Datenträgern oder sonstigen Unterlagen erfolgt nur, wenn der Auftraggeber innerhalb von sechs Wochen ab Bereitstellung seine Ansprüche geltend macht.
  6. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Werbematerial oder -flächen durch Dritte oder durch höhere Gewalt haftet der Auftragnehmer nicht.
  7. Der Servicepreis beinhaltet neben der Miete die einmalige Herstellung, Montage und Demontage sowie etwaige Ausbesserungen der Werbeflächen.
    Beschriftungen und Neutralisierungen werden nur in den Werkstätten des Verkehrsbetriebes durch vom Auftragnehmer eingesetzte Fachbetriebe ausgeführt. Die Haftung für Firmen oder deren Gehilfen wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  8. Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit dem vereinbarten Termin. Verzögert sich die Bereitstellung der Druckdateien aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, entbindet das den Auftraggeber nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen. Dadurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
    Bei Ablauf der vereinbarten Grundlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, falls er nicht bis drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Bei unterjährigen Laufzeiten verlängert er sich jeweils um die Grundlaufzeit, falls er nicht bis einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
  9. Kann der Auftrag infolge unvorhergesehener Umstände nicht vereinbarungsgemäß ausgeführt werden, wird der Auftraggeber hiervon unverzüglich verständigt.
  10. Der Einsatz der Verkehrsmittel erfolgt nach den Erfordernissen des Verkehrsbetriebes. Entfernung oder Verlegung der Werbung aus betrieblichen oder sonstigen vorgeschriebenen Gründen bleibt vorbehalten. In diesen Fällen wird der Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt.
  11. Fälle höherer Gewalt (Streik, Betriebsunterbrechung, behördliche Anordnungen), welche die Vertragsschließenden an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindern, ausgenommen Unfallschäden, befreien beide Teile für die Dauer der Einwirkung von ihren Verpflichtungen.
  12. Verkehrsmittel sind aus Gründen, die in der Eigenart des Verkehrsmittels liegen, oder aus anderen Gründen, z. B. wegen Unfallschäden, vorübergehend nicht im Verkehr. Aus solchen Gründen darf der Auftraggeber nicht vom Vertrag zurücktreten (siehe Punkt 13).
    Bei ungewöhnlichen Standzeiten des Fahrzeuges, in der Regel mehr als 10 Tage, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.
  13. Soweit der Ausfall gemäß Punkt 12 nicht durch Freiaushang ausgeglichen wird, sichert der Auftragnehmer die Anbringung der Werbung an einem anderen Fahrzeug zu. Ist dies nicht möglich, wird der Vertrag um die entsprechende Zeit kostenlos verlängert oder unterbrochen.
    Diese Regelung gilt nicht, wenn ein Dritter, ausgenommen der Verkehrsbetrieb, für den Schaden in Anspruch genommen werden kann.
  14. Wird ein Fahrzeug während der Grundlaufzeit aus dem Verkehr gezogen, wird die Werbung für den Auftraggeber kostenfrei auf ein Ersatzfahrzeug übertragen. Bei einem Fahrzeugwechsel nach Ablauf der Grundlaufzeit gehen die Kosten hierfür zu Lasten des Auftraggebers.
    Wird die Werbung ganz oder teilweise vom Verkehrsbetrieb oder von den zuständigen Aufsichtsstellen untersagt oder eingestellt, und steht kein vergleichbares Ersatzfahrzeug zur Verfügung, gilt der Vertrag vom Zeitpunkt der Beendigung der Werbung in entsprechendem Umfang als aufgehoben. Schadensersatzansprüche stehen keiner Vertragspartei zu. Vorauszahlungen für die ausstehende Zeit werden erstattet; darüber hinaus bestehen keine Ansprüche.
    Eine vorzeitige Vertragsaufhebung ist nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Wird vor Beendigung des Vertrages der zwischen dem Auftragnehmer und dem Verkehrsbetrieb geschlossene Vertrag aufgehoben, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder dessen weitere Erfüllung seinem Rechtsnachfolger zu übertragen. Im Falle des Rücktritts werden Vorauszahlungen für die ausstehende Zeit erstattet; darüber hinaus bestehen keine Ansprüche.
  15. Bei Preiserhöhungen um mehr als 10 % innerhalb eines Vertragsjahres besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht, das mit einer Frist von einem Monat ab Mitteilung der Preisänderung in Anspruch zu nehmen ist. Während der Grundlaufzeit sind Preiserhöhungen ausgeschlossen.
    Skontoabzug ist nicht zulässig.
  16. Wird der Vertrag während der Grundlaufzeit vorzeitig beendet, gilt für den bis dahin genutzten Zeitraum der dafür vorgesehene Servicepreis. Daraus resultierende Nachforderungen des Auftragnehmers, die sich aus der Differenz zu den bereits geleisteten Zahlungen ergeben, sind sofort zu erstatten.
  17. Bei Vertragslaufzeiten von bis zu einem Jahr erfolgen die Berechnung und die Bezahlung des Servicepreises für die gesamte Vertragslaufzeit im Voraus. Bei Vertragslaufzeiten von mehr als einem Jahr erfolgen die Berechnung und die Bezahlung des Servicepreises vierteljährlich im Voraus. Bei Verzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die Restauftragssumme fällig zu stellen. Überdies werden Verzugszinsen mindestens in Höhe von 1 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank sowie die Einziehungskosten berechnet; der Auftragnehmer kann in diesem Fall auf Kosten des Auftraggebers die Erfüllung des Vertrages bis zur Bezahlung unterbrechen oder einstellen.
  18. Vertreter ohne besondere Vollmacht sind nicht zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt.
  19. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.
  20. Zur Untervermietung oder selbständigen Auswertung werden keine Flächen vergeben.
  21. Gerichtsstand ist am Sitz des Auftragnehmers.

jk-Aussenwerbung GmbH (10/2010)

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